Tipps die beim Lernen der Gebärdensprache helfen.

11 Tipps die helfen Gebärdensprache zu lernen:

Bildungsprämie: Förderung von DGS-Kursen als berufliche Weiterbildung

Erwerbstätige haben die Möglichkeit, ihre außerbetriebliche berufliche Weiterbildung im Rahmen der Bildungsprämie durch Prämiengutscheine und Weiterbildungssparen zu finanzieren. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Mit dem Prämiengutschein erhalten Förderungswillige für alle Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung einen Zuschuss von bis zu 500 Euro. Damit wird einmal im Jahr ein Kurs oder eine Prüfung maximal zur Hälfte bezuschusst. Die Bedingungen für die Ausstellung des Prämiengutscheins sind einfach: Alleinstehende Erwerbstätige sind bis zu einem Jahreseinkommen von maximal 25.600 Euro förderungsberechtigt, bei steuerlich gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 51.200 Euro.

Ein weiterer Bestandteil der Bildungsprämie ist das Weiterbildungssparen. Zur Finanzierung des Eigenanteils einer beruflichen Weiterbildung können Arbeitnehmer, unabhängig von ihrem aktuellen Einkommen, angespartes Guthaben (nach dem Vermögensbildungsgesetz; VermBG) aus den Vermögenswirksamen Leistungen vorzeitig entnehmen. Dabei geht die Arbeitnehmersparzulage nicht verloren, auch wenn die Sperrfrist für die Entnahme noch nicht abgelaufen ist.

Prämiengutschein und Weiterbildungssparen können miteinander kombiniert werden. Voraussetzung für die Förderung durch die Bildungsprämie ist ein persönliches Beratungsgespräch in einer anerkannten Prämienberatungsstelle.

Die Weiterbildungsmaßnahmen der Gebärdenfabrik können durch die Bildungsprämie gefördert werden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir beraten Sie gerne!

Weitere Informationen zur Bildungsprämie erhalten Sie auf www.bildungspraemie.info. Dort finden Sie auf der Übersichtskarte auch alle Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

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Bildungsurlaub

Bildungsurlaub - Was ist das?

Alle DGS-Intensivkurse der Gebärdenfabrik sind
anerkannte Bildungsveranstaltungen gemäß § 11 Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG).

Arbeitnehmer können sich für den DGS-Intensivkurs von der Arbeit freistellen lassen.
Das Arbeitsentgelt wird für diesen Zeitraum weitergezahlt.

1. Bildungsurlaub - was bedeutet das für Sie?

Bildungsurlaub - das klingt für viele unerreichbar. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trauen sich oft nicht, ihn zu beantragen. Viele lassen Ihren Bildungsurlaub verfallen und damit ihr Recht auf lernen ungenutzt.

Die Idee, die hinter dem Bildungsurlaub steckt: Er soll eine Freistellung von der Arbeit ermöglichen, um sich politisch und beruflich weiterzubilden; in der Gebärdenfabrik etwa die Deutsche Gebärdensprache (DGS) zu erlernen und dadurch berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern. Bildungsurlaub ist kein überflüssiger Luxus, sondern eine wichtige Lernzeit.

Berliner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich für anerkannte Bildungsveranstaltungen, wie z.B. unsere DGS-Intensivkurse, bis zu zehn Arbeitstage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen lassen und werden auch weiter bezahlt. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben Beschäftigte sogar jährlich Anspruch auf zehn Tage Bildungsurlaub.

2. Ihr Weg zum Bildungsurlaub

Wenn Sie für einen DGS-Intensivkurs Bildungsurlaub beantragen möchten, müssen Sie folgende Schritte beachten:

Unterlagen besorgen
Die Unterlagen sollten etwa sieben Wochen vor Beginn des Kurses vorliegen, damit Sie Ihren Antrag beim Arbeitgeber noch rechtzeitig stellen können. Dafür benötigen Sie ein Seminarprogramm, das Lernziele und Lerninhalte beschreibt. Diese Angaben finden Sie in unserer Informationsbroschüre, die Sie in unserem Büro erhalten. Auf Anfrage geben wir Ihnen auch einen detaillierten Lehrplan für Ihren Kurs. Es muss auch ein Nachweis über die Anerkennung des Kurses erbracht werden. Diesen erhalten Sie ebenfalls in unserem Büro. Auf Wunsch senden wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen auch gerne zu.

Antrag auf Bildungsurlaub beim Arbeitgeber stellen
Der Antrag muss in der Regel mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber eingegangen sein. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Er muss beinhalten, dass die Freistellung nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz beansprucht wird. Außerdem muss der Zeitraum des Kurses genannt und das Seminarprogramm sowie der Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung beigefügt sein.

Nach drei Wochen die Reaktion des Arbeitgebers erfragen
Die Frist für die Reaktion des Arbeitgebers beträgt drei Wochen, gerechnet ab dem Datum des Antragseingangs beim Arbeitgeber. Genehmigt er den Bildungsurlaub, gibt es keine Schwierigkeiten für Sie. Lehnt er aus zwingenden betrieblichen Gründen ab, muss der Bildungsurlaub verschoben werden. Wichtig dabei: Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub verfällt nicht!

Nach dem Kurs: Teilnahme nachweisen
Die Gebärdenfabrik stellt Ihnen am Kursende eine Teilnahmebescheinigung aus. Die Bescheinigung muss umgehend beim Arbeitgeber eingereicht werden.