Aktuelle Kurse

DGS Intensivkurs 1 / Kursnummer: IV01-056 / Fr.-So.
Beginn: 03.09.2010, 18:00
Ende: 05.09.2010, 15:45
Anmeldeschluss: 27.08.2010, 12:00
Ort: Berlin (Torstr. 23, 10119 Berlin)

Sprachausbildung / Vollzeit / Kursnummer: A-019 / Mo.-Fr. 09:00 bis 14:30 Uhr
Beginn: 30.08.2010, 09:00
Ende: 01.12.2010, 14:30
Ort: Berlin (Torstr. 23, 10119 Berlin)

Sprachausbildung / Wochenende / Kursnummer: A-021 / Sa.+So. 09:00 bis 16:15 Uhr + 2 Blockwochen
Beginn: 18.09.2010, 09:00
Ende: 11.12.2011, 16:15
Anmeldeschluss: 03.09.2010, 12:00
Ort: Berlin (Torstr. 23, 10119 Berlin)

DGS Intensivkurs 5 / Kursnummer: IV05-014 / Fr.-So.
Beginn: 10.09.2010, 18:00
Ende: 12.09.2010, 15:45
Anmeldeschluss: 03.09.2010, 12:00
Ort: Berlin (Torstr. 23, 10119 Berlin)

DGS Intensivkurs 2 / Kursnummer: IV02-052 / Fr.-So.
Beginn: 17.09.2010, 18:00
Ende: 19.09.2010, 15:45
Anmeldeschluss: 10.09.2010, 21:00
Ort: Berlin (Torstr. 23, 10119 Berlin)

LBG Kurs Stufe 1 / Kursnummer: LBG-031 / Sa.+So. 09:00 bis 13:45 Uhr
Beginn: 25.09.2010, 09:00
Ende: 26.09.2010, 13:45
Anmeldeschluss: 17.09.2010, 12:00
Ort: Berlin (Torstr. 23, 10119 Berlin)

DGS Schnupperkurs / Kursnummer: SN-189
Beginn: 20.09.2010, 17:00
Ende: 20.09.2010, 17:45
Anmeldeschluss: 19.09.2010, 12:00
Ort: Berlin (Torstr. 23, 10119 Berlin)

Sprachausbildung / 1 x pro Woche / Kursnummer: A-022 / 54 x Mo. 17:15 bis 21:30 Uhr + 2 Blockwochen
Beginn: 18.10.2010, 17:15
Ende: 19.12.2011, 21:30
Anmeldeschluss: 21.09.2010, 12:00
Ort: Berlin (Torstr. 23, 10119 Berlin)

DGS Intensivkurs 3 / Kursnummer: IV03-053 / Fr.-So.
Beginn: 01.10.2010, 18:00
Ende: 03.10.2010, 15:45
Anmeldeschluss: 24.09.2010, 12:00
Ort: Berlin (Torstr. 23, 10119 Berlin)

DGS Intensivkurs 6 / Kursnummer: IV06-004 / Fr.-So.
Beginn: 08.10.2010, 18:00
Ende: 10.10.2010, 15:45
Anmeldeschluss: 01.10.2010, 12:00
Ort: Berlin (Torstr. 23, 10119 Berlin)


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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für Kurse und Seminare

Anmeldung
So melden Sie sich an: Zu allen Veranstaltungen, außer zu Vorträgen, ist vor Beginn eine Anmeldung erforderlich. Frühzeitige Anmeldung wird dringend angeraten! Bei starkem Andrang entscheidet über die Teilnahme die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Wir legen bei Überbuchung eine Warteliste an und informieren Sie, sobald ein Platz frei wird oder ein zusätzlicher Kurs möglich ist. Die Kurse und Workshops haben eine Teilnehmerbegrenzung. Die Anmeldung zu einem Kurs oder Workshop kann online, per Post oder per Fax erfolgen. Sobald die Anmeldung bei der Gebärdenfabrik eingetroffen ist, erhält der/die Teilnehmer/in eine Eingangsbestätigungsmail, ein Eingangsbestätigungsfax oder eine Auftragsbestätigung. Die Anmeldung wird durch die Eingangsbestätigungsmail, das Eingangsbestätigungsfax oder die Auftragsbestätigung rechtskräftig und verbindlich. Bereits vereinbarte Starttermine werden nicht noch einmal bestätigt.
Bei weniger als vier Anmeldungen für einen Kurs behält sich die Gebärdenfabrik vor, den Sprachkurs nicht oder mit verringerter Stundenzahl durchzuführen. Bereits angemeldete Teilnehmer werden in diesem Fall schriftlich oder telefonisch in der Woche vor dem geplanten Kursbeginn benachrichtigt, bereits gezahlte Teilnahmebeiträge werden dann in anteiliger Höhe gutgeschrieben oder auf Wunsch zurückerstattet. Auf Wunsch der Teilnehmer kann eine zu schwach belegte Veranstaltung jedoch gegen Gebührenerhöhung durchgeführt werden. Die Kursgebühren sind zu Kursbeginn (erster Unterrichtstag) fällig.
Der Anspruch auf Beitragsermäßigung ist bei der Anmeldung oder während des gebuchten Seminars durch Vorlage des erforderlichen gültigen Nachweises zu beweisen. Eine nachträgliche Ermäßigung der Gebühr für bereits abgeschlossene Seminare ist nicht möglich.
Auch vom Teilnehmer versäumte Unterrichtsstunden sind zu bezahlen. Wir behalten uns das Recht vor, Seminare bis spätestens 8 Tage vor Beginn des Seminars zu verlegen. Weitergehende Ansprüche der angemeldeten Teilnehmer/innen bestehen nicht. Wir können keine Gewähr für die Postzustellung und die E-Mail-Übermittlung übernehmen. Falls Sie von uns bis zwei Wochen vor Seminarbeginn keine Post oder E-Mail erhalten, setzen Sie sich mit uns bitte in Verbindung. Die Teilnahmegebühr ist erst mit Erhalt der Rechnung zu überweisen. Die Rechnung wird per E-Mail oder per Post zugesendet. Die Gebühr ist nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen auf das folgende Konto zu überweisen:
Gebärdenfabrik, Postbank Berlin, Kontonr. 513 748 108, BLZ 100 100 10
(wichtig: Überweisung bitte immer mit Absenderangabe und Kursnummer).
Nach gesonderter Vereinbarung ist eine Zahlung des Beitrages in zwei Raten möglich.

Rechnungen an Kostenträger: Wird die Teilnahmegebühr durch einen Kostenträger bezahlt, muss bei der Anmeldung eine Kostenübernahmeerklärung des Kostenträgers vorgelegt werden. Die Teilnahmegebühr kann dann entweder abgebucht oder per Rechnung bezahlt werden. Nachträgliche Rechnungsstellung auf den Namen Dritter ist nicht möglich.

Rücktritt durch Teilnehmer
Rücktritt ist nur möglich über das Anmeldesekretariat, nicht bei den Lehrkräften. Bitte halten Sie sich in diesem Fall an unsere Fristen: Bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn entstehen Ihnen bei einem Rücktritt Bearbeitungskosten in Höhe von 25,00 €. Bei Intensivkursen beträgt diese Gebühr 43,00 €. Bei den Kursangeboten „ DGS Sprachausbildung / Berufsbegleitende Weiterbildung / 1 x pro Woche" und „DGS Sprachausbildung / Berufsbegleitende Weiterbildung / Wochenende“ beträgt diese Gebühr 185,00 €. Beim Kursangebot „ DGS Sprachausbildung / Vollzeit“ beträgt diese Gebühr 335,00 €.

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühren, danach wird die volle Gebühr erhoben und nachgefordert. Wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt wird, entfallen die Kosten bis auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €. Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt. Ein Rücktritt nach Ablauf der genannten Fristen ist nicht mehr möglich. Auch bei Nichtteilnahme und Verhinderung wegen Krankheit müssen die Kursgebühren bezahlt werden.

Der Wunsch eines Seminarwechsels muss ebenfalls schriftlich erfolgen. Für einen Seminarwechsel müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € entrichten.

Mahnkosten
Sollten Sie in Zahlungsverzug kommen, erhalten Sie eine schriftliche Zahlungserinnerung. Wenn Sie die offene Forderung weiterhin nicht begleichen, erhalten Sie eine Mahnung, wobei eine Mahngebühr von 25,00 € erhoben wird. Wird nach der Mahnung kein Zahlungseingang festgestellt, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Sie vom laufenden Seminar ausgeschlossen werden und wir das weitere Verfahren in anwaltliche Hände geben.

Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen können auf Wunsch nach Abschluss eines Kurses oder Workshops ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass Sie regelmäßig (mindestens 70 % der Veranstaltungstermine) am Unterricht teilgenommen und die Kurs-/Teilnehmergebühr bezahlt haben. Die erste Ausfertigung einer Teilnahmebescheinigung ist unentgeltlich. Für jede weitere Ausfertigung wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.

Datenschutz
Zur Abwicklung der Seminare werden Ihre Anmeldungen in unserer Datenbank gespeichert. Diese Daten werden an niemanden außerhalb der Firma Gebärdenfabrik weitergegeben.

Urheberschutz
Das Kopieren und die Weitergabe von Lehrmaterialien, einschließlich EDV-Software, ist ohne Genehmigung nicht gestattet.
Fotografieren und Filmen während der Seminare ist ohne Genehmigung nicht gestattet.

Haftung für Schäden
Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Die Gebärdenfabrik haftet nicht im Fall von Leistungsverzug, Unmöglichkeit der Leistungserbringung, Unfällen oder sonstigen Schädigungen der Teilnehmer/innen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Sprachschule oder bei ihr Beschäftigter. Schadensersatzansprüche beschränken sich auf die Höhe der Seminargebühr.

Hausordnung
Bitte behandeln Sie alle Einrichtungsgegenstände schonend und hinterlassen Sie die Räume sauber und ordentlich. Haben Sie bitte auch Verständnis dafür, dass Ihnen das Rauchen nur in den Pausen und außerhalb der Schulungsräumlichkeiten gestattet ist.

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Berlin (Deutschland)

Stand – 05. November 2008

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für die Auftraggeber

1. Geltung der AGBs

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Kunden als Auftraggeber gegenüber der Gebärdenfabrik erteilten Aufträge. Der Auftraggeber bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular die auf der Rückseite des Formulars abgedruckten AGB erhalten, gelesen und verstanden zu haben. Er erklärt sich mit dem Inhalt der AGB ausdrücklich einverstanden.

Die Bestimmungen der AGB gelten für sämtliche Leistungen, die die Gebärdenfabrik im Zusammenhang mit dem Auftrag erbringt. Sie gelten auch für Zusatzleistungen und Nebenleistungen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrages.

Vom Auftraggeber verwendete AGB werden von der Gebärdenfabrik nicht anerkannt, auch wenn sie im Einzelnen nicht bestritten werden.

2. Vertragsabschluss

Alle vorgängigen Angebote und Auskünfte aller Art durch die Gebärdenfabrik erfolgen freibleibend und sind für die Gebärdenfabrik unverbindlich.

Der Vertrag zwischen der Gebärdenfabrik als Auftragnehmer und dem Auftraggeber als Auftraggeber kommt grundsätzlich durch die Unterzeichnung des Auftragsformulars zustande. Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Auftragserteilung ist der Zugang des durch den Auftraggeber unterzeichneten Auftrages bei der Gebärdenfabrik.

3. Vertragsgegenstand

Der genaue Umfang und Inhalt des Auftragsverhältnisses und der Leistungspflichten der Gebärdenfabrik und des Auftraggebers ergeben sich aus dem Auftragsformular.

4.1 Auftragsausführung

Die Gebärdenfabrik erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen nach den Instruktionen des Auftraggebers mit der gebotenen Sorgfalt und wahrt dabei die Interessen des Auftraggebers. Die Gebärdenfabrik haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit.

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Einzelvertrag und Neben- sowie Zusatzleistungen ist Berlin/Deutschland. Anderslautende vertragliche Vereinbarungen sind möglich. Der Versand von Produkten und Dienstleistungen durch die Gebärdenfabrik ab Berlin erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

4.2 Weisungen

Die Gebärdenfabrik führt die Projektaufträge gemäß den Weisungen des Auftraggebers und gemäß dem Einzelvertrag aus. Enthalten die Angaben des Auftraggebers unzweckmäßige Weisungen oder fehlen Weisungen, welche die Erreichung des Projektziels verunmöglichen oder erheblich erschweren, informiert die Gebärdenfabrik den Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail über diesen Umstand und erbittet neue oder ergänzende Weisungen und Angaben.

Unterbleiben die für die Projektausführung notwendigen Weisungen und die Bekanntgabe von projektnotwendigen Daten durch den Auftraggeber, ist die Gebärdenfabrik nach unbenutztem Ablauf einer schriftlich anzusetzender angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag ohne Schadenersatzfolgen zurückzutreten. Die Schadenersatzpflicht des Auftraggebers bemisst sich in diesem Fall nach Ziffer 6 der AGBs.

4.3 Mangelhafte Leistungen

Erweisen sich die Leistungen und Produkte der Gebärdenfabrik als mangelhaft oder weichen sie von zugesicherten Eigenschaften ab, so ist dies innerhalb von 7 Tagen nach Entgegennahme der Leistungen oder Entdeckung des versteckten Mangels durch den Auftraggeber schriftlich zu rügen. Ansonsten gelten die Leistungen als genehmigt. Der Auftraggeber hat bei mangelhaften Leistungen einzig Anspruch auf Nachbesserung durch die Gebärdenfabrik. Mehrfache Nachbesserung der Leistungen ist möglich. Verursacht die Nachbesserung übermäßige Kosten, kann keine Nachbesserung verlangt werden, sondern einzig Minderung des Auftragshonorars. Kein Anspruch auf Nachbesserung besteht, wenn die Mangelhaftigkeit der Leistung auf unrichtige oder unvollständige Weisungen oder Handlungen des Auftraggebers zurückzuführen ist.

Sämtliche Mängelrechte verwirken sechs Monate nach Ablieferung bzw. Übernahme des Werkes.

Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden Dritter, soweit sie nicht durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit der Gebärdenfabrik verursacht worden sind.

4.4 Termine

Termine für die Realisierung der einzelnen Projekte werden von der Gebärdenfabrik und dem Auftraggeber gemeinsam festgelegt, gelten jedoch nur annähernd. Feste Fristen müssen im Einzelvertrag ausdrücklich als solche festgehalten sein. Feste Termine sind nur verbindlich, falls das Einverständnis der Gebärdenfabrik dazu unterschriftlich auf dem Auftragsformular bzw. dem Einzelvertrag verzeichnet ist. Die Einhaltung der festen Termine setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der dem Auftraggeber obliegenden Instruktionsverpflichtungen voraus. Wird der vereinbarte Termin durch die Gebärdenfabrik nicht eingehalten, ist durch den Auftraggeber eine angemessene Nachfrist von 10 Arbeitstagen anzusetzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber die Erfüllung des Auftrages verlangen oder vom Einzelvertrag zurücktreten. Eine Haftung für Verspätungsschäden wird wegbedungen.

Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, berechtigen diesen nicht zu einem Vertragsrücktritt.

5. Leistungen des Auftraggebers

5.1.Projektbriefing

Der Auftraggeber erstellt für jedes Projekt ein Projektbriefing mit seinen Weisungen und Angaben zum Vertragsgegenstand. Dieses findet Eingang in den Einzelauftrag. Der Auftraggeber verpflichtet sich rechtzeitig die weiteren für die Auftragserfüllung notwendigen Weisungen zu erteilen und stellt der Gebärdenfabrik die notwendigen Daten und Angaben rechtzeitig zur Verfügung.

5.2. Honorar

Das für die Leistungen der Gebärdenfabrik vom Auftraggeber geschuldete Honorar ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Dieses Honorar versteht sich ohne Kosten von Zusatzleistungen.

Zusatz- und Nebenleistungen werden separat nach Aufwand abgerechnet. Für die Rechnungstellung nach Aufwand ist die im Zeitpunkt der Aufttragserteilung errechnete Kostenaufstellung der Gebärdenfabrik maßgebend. Die einzelnen Posten verstehen sich ohne Mehrwertsteuern etc.

5.3. Rechnungsstellung

Sofern der Einzelvertrag nichts anderes regelt, wird üblicherweise die Hälfte des vereinbarten Honorars gemäß dem Einzelvertrag nach Auftragserteilung in Rechnung gestellt. Nach Erfüllung des Auftrages erfolgt die Rechnungsstellung für die zweite Hälfte des Honorars gegebenenfalls zusammen mit der Abrechnung für weiter angefallene Nebenkosten und Zusatzleistungen.

Die Zahlungsfrist beträgt jeweils 14 Tage ab Rechnungsstellung, der Rechnungsbetrag soll auf das folgende Konto überwiesen werden:

Gebärdenfabrik, Konto-Nr. 513748108, Bankleitszahl 100 100 10 bei Postbank Berlin.

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers für die einzelnen Honorarrechnungen von mehr als 14 Tagen setzt die Gebärdenfabrik dem Auftraggeber eine Nachfrist von fünf Tagen zur Bezahlung an. Ist nach Ablauf dieser Nachfrist die in Rechnung gestellte Forderung nicht beglichen worden (Datum der Einzahlung ist maßgebend), ist die Gebärdenfabrik jederzeit berechtigt, diese Vereinbarung ohne Schadensersatzfolgen fristlos zu kündigen und weitere Leistungen zu verweigern. Der Auftraggeber schuldet bei Auflösung des Vertrages infolge Zahlungsverzugs Schadenersatz gemäß Ziff. 6 der AGB.

6. Kündigung

Wird diese Vereinbarung vor Vollendung des Auftrages durch eine der Parteien aus sachlich gerechtfertigten Gründen aufgelöst, so verbleiben die vom Auftraggeber geleisteten Zahlungen vollumfänglich bei der Gebärdenfabrik.

Darüber hinaus hat der Auftraggeber der Gebärdenfabrik das ausstehende Honorar gemäß dem Fortschreiten der Auftragserfüllung und den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Wird diese Vereinbarung ohne sachliche Rechtfertigung vorzeitig aufgelöst, gilt die Kündigung als zur Unzeit erfolgt. Der Auftraggeber schuldet bei Kündigung zur Unzeit den entgangenen Gewinn infolge mangelnder Kompensationsmöglichkeit.

7. Werberecht/ Lauterkeit

Die Gebärdenfabrik beachtet bei ihrer Tätigkeit die gesetzlichen Bestimmungen und die Grundsätze der Lauterkeit.

Der Auftraggeber garantiert die Rechtmäßigkeit der durch ihn zur Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte (Urheberrechte, Lizenzen, Strafbestimmungen, etc.) und übernimmt dafür die alleinige Verantwortung.

Die Gebärdenfabrik ist jederzeit berechtigt, ohne Schadenersatzfolge die Verwendung von widerrechtlich erlangten oder widerrechtlichen Daten und Inhalte des Auftraggebers im Rahmen der Auftragserfüllung zu verweigern.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Gebärdenfabrik bei einer Inanspruchnahme durch einen Dritten infolge der Verletzung dieser Bestimmungen vollständig schadenlos zu halten. Die Schadloshaltung umfasst auch die Kosten der Rechtswahrung.

8. Vertretung gegenüber Dritten

Im Geschäftsverkehr mit Dritten tritt die Gebärdenfabrik im Rahmen der Auftragserfüllung als direkter Stellvertreter des Auftraggebers auf.

Die Gebärdenfabrik ist berechtigt, zur Erfüllung der Aufträge Hilfspersonen und Dritte beizuziehen. Die Gebärdenfabrik haftet für die sorgfältige Auswahl und Instruktion Dritter. Die Haftung für Hilfspersonen für leichte Fahrlässigkeit entfällt.

9. Geistiges Eigentum

Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich die Immaterialgüterrechte der Gebärdenfabrik an. Sämtliche Urheberrechte an Leistungen, welche die Gebärdenfabrik im Rahmen der Auftragserfüllung erbringt, bleiben der Gebärdenfabrik vorbehalten. Dies gilt insbesondere für Exposès, Konzepte, Gestaltungsvorschläge, Text-, Bild- und Filmwerke und andere audiovisuelle Werke sowie graphische Arbeiten, Fotos, Filme, Packungen, Markensignete, Namenszüge und Computerprogramme aller Art auf sämtlichen Arten von Datenträgern.

Die von der Gebärdenfabrik geschaffenen Werke werden dem Auftraggeber unter Bedingung der vollständigen Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Sinne einer Lizenz zum Eigengebrauch und zur kommerziellen digitalen Online- und Offline-Nutzung im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes überlassen. Die Werke dürfen deshalb ohne ausdrückliche Zustimmung der Gebärdenfabrik nicht kopiert, bearbeitet oder verändert werden. Computerprogramme und Datenbanken dürfen zudem nicht entgeltlich vermietet werden. Abweichende Regelungen sind von den Parteien gemeinsam im Einzelvertrag schriftlich festzuhalten.

Für den Fall der Verletzung von Immaterialgüterrechten der Gebärdenfabrik schuldet der Auftraggeber eine Konventionalstrafe von 5.000,00 Euro pro Verletzung. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Durch die Bezahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der widerrechtlichen Nutzung nicht dahin. Die Gebärdenfabrik ist zudem berechtigt, die Verletzung von Immaterialgüterrechten verbieten oder beseitigen zu lassen.

10. Konkurrenzausschluss

Die Gebärdenfabrik informiert den Auftraggeber auf dessen Anfrage hin über bestehende Verträge für konkurrierende Produkte und Dienstleistungen, sofern dies für den Auftraggeber von besonderem Interesse und mit den Geschäftsinteressen der Gebärdenfabrik vereinbar ist. Ein Konkurrenzausschluss besteht nicht und muss zu seiner Gültigkeit schriftlich im Einzelvertrag festgehalten werden.

11. Daten und Unterlagen

Die Gebärdenfabrik gewährleistet die Sicherstellung und Verfügbarkeit der für die Projektaufträge erforderlichen Gestehungsdaten (Gesamtheit aller zur Erstellung der Enddaten benötigten aufgezeichneten Daten) und der Enddaten (Gesamtheit der vom Auftraggebern genehmigten elektronischen, fotomechanischen, filmischen, audiovisuellen und sonst wie wahrnehmbar gemachten Daten, die zur Fertigstellung des Projekts dienen) sowie anderen Unterlagen (Druckunterlagen, Datenträger, Bild- und Tonträger).

Sofern der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Gebärdenfabrik nachkommt, steht dem Auftraggeber das Recht zu, die Herausgabe der Unterlagen zu verlangen und die Daten gegen eine kostendeckende Gebühr für die Herausgabe fortan selbst zu verwalten.

Die Gebärdenfabrik ist berechtigt, die Daten und Unterlagen, die nicht mehr benutzt werden, zu vernichten. Vorher ist der Auftraggeber jedoch anzufragen, ob er die Herausgabe gemäß vorstehendem Absatz oder die weitere Bewirtschaftung durch die Gebärdenfabrik gegen Verrechnung der effektiven Kosten verlangt. Die Herausgabe von Daten und Unterlagen an den Auftraggeber beinhaltet keine Freigabe von Nutzungsrechten.

Die Gebärdenfabrik haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von im Eigentum des Auftraggebern befindlichen Daten, Unterlagen und Datenträgern (Filmmaterial, Disketten, digitale, optische und magnetische und elektronische Datenträger, etc.), soweit auf Seiten der Gebärdenfabrik nicht grobe Fahrlässigkeit oder Absicht nachgewiesen werden kann. Die Gebärdenfabrik ist in jedem Fall nur zum Ersatz der Materialkosten verpflichtet.

12. Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse, welche sie im Rahmen dieser Zusammenarbeit erfahren, zu wahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Als Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse gelten unter anderem Produktionsverfahren, technisches Know-how, Programmierungen, Konzepte, Offerten, Berechnungen, Auftraggeberbeziehungen, Bezugsquellen, Marketingstrategien, Beteiligungs- und Finanzierungsverhältnisse und innerbetriebliche Abläufe. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Auftrags weiter, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen der Gebärdenfabrik oder des Auftraggebers erforderlich ist.

13. Rechtliche Qualifikationen der Vereinbarung

Die Parteien sind sich einig, dass durch diese Vereinbarung weder ein Gesellschaftsverhältnis noch ein Werkvertragsverhältnis zwischen den Parteien begründet wird.

14. Schriftlichkeitsvorbehalt

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung können nur schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Mündliche Nebenabmachungen sind unverbindlich. Abweichende schriftliche Vereinbarungen im Einzelauftrag gehen diesen Bestimmungen vor.

15. Geheimhaltung

Die Parteien vereinbaren Stillschweigen über die Bedingungen und den Inhalt ihres Vertragsverhältnisses.

16. Verrechnungsverbot

Für Forderungen aus der gesamten Zusammenarbeit zwischen der Gebärdenfabrik und dem Auftraggebern gemäß dem Einzelvertrag und dieser AGBs besteht gegenseitig ein absolutes Verrechnungsverbot.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt.

18. Bestandteile dieses Vertrages

Integrierende Bestandteile dieses Vertrages sind:

- das Auftragsformular

- Projektbriefings

19. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Berlin (Deutschland)

Stand – 15.01.2009